Geschäftsordnung

Förderverein Realschule Gute Änger e.V.

– Geschäftsordnung für die Organe des

Fördervereins „Realschule Gute Änger e.V.“ –

A Die Mitgliederversammlung

siehe auch § 11 der Satzung

Anträge zur Tagesordnung der Mitgliederversammlung

Anträge an die Tagesordnung und Anträge auf Satzungsänderungen müssen bis 21 Tage vor der MV beim Vorstand schriftlich oder per E-Mail eingegangen sein und in den Tagesordnungspunkt: „Anträge“ oder „Sonstiges“ aufgenommen werden. Das Verfahren folgt dann allen anderen Beschlussfassungen.

Beschlussfassungen der Mitgliederversammlung

1.      Eine ordnungsgemäß einberufene MV ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig.

2.      Der Vorstand leitet die Mitgliederversammlung.

3.      Beschlüsse der MV sind mit einfacher Mehrheit der stimmberechtigen Mitglieder gefasst.

4.      Bei Stimmgleichheit entscheidet die Mehrheit der Stimmen des Vorstands.

5.      Bei Wahlen überträgt die Mitgliederversammlung einem zu bestimmenden Wahlausschuss für die Dauer des Wahlvorganges die Leitung der Mitglieder-versammlung.  Die Wahl dazu erfolgt per Akklamation.

6.      Die Wahl des Vorstands und des Vereinsausschusses ist grundsätzlich geheim und schriftlich. Auf Antrag kann davon abgesehen werden, wenn 2/3 der anwesenden Mitglieder zustimmen. Dies erfolgt durch Akklamation.

B Der Vorstand

Siehe § 8 und 10 der Satzung

Wahl

Die Mitgliederversammlung wählt den dreiköpfigen Vorstand ab Datum der MV für zwei Jahre. Alle Vorstandsmitglieder bleiben bis zur Neuwahl im Amt.

Sollte ein Mitglied des Vorstands vor Ablauf der Zeit von seinem Amt zurücktreten, so ist in der nächsten Mitgliederversammlung nachzuwählen oder eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.

Jedes Mitglied des Vorstandes wird einzeln gewählt.

Beschlussfassung im Vorstand

Der Vorstand fasst Beschlüsse im Allgemeinen in Vorstandssitzungen. Der Vorstand beruft die Vorstandsitzungen mit Angabe einer Tagesordnung ein.

Bei Beschlussfassungen entscheidet die Mehrheit der Stimmen.

C Der Vereinsausschuss

Siehe § 9 und 10 der Satzung

Wahl

1.    Die Mitgliederversammlung wählt die zu wählenden Mitglieder des Vereinsausschusses für zwei Jahre. Alle bleiben bis zur Neuwahl im Amt.

2.    Scheidet ein Mitglied aus dem Vereinsausschuss vorzeitig aus, kann der Vorstand zusammen mit dem Vereinsausschuss ein Mitglied für die restliche Amtsdauer nachbenennen. Dessen Amtszeit endet dann regulär bei den Neuwahlen.

3.    Jedes Vereinsausschusses-Mitglied, das gewählt wird (die beiden Beisitzer*innen und die Schriftführer*in) wird einzeln gewählt.

4.    Geborene Mitglieder des Vereinsausschusses sind ein Mitglied der Schulleitung und der/die amtierende Elternbeiratsvorsitzende.

Sitzungen und Beschlussfassung

Der Vereinsausschuss trifft sich zweimal im Jahr mit dem Vorstand.

Eingeladen werden beide Gremien vom Vorsitzenden des Vorstands mit einer Frist von 14 Tagen mit Angabe einer Tagesordnung. Die Einladung erfolgt per E-Mail oder per Post.

Eine ordnungsgemäß einberufene Sitzung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig.

Die Mitglieder sind gehalten, sich im Vorfeld bei ihrer zu vertretenden Gruppe Informationen und Meinungsbilder zu den Tagesordnungspunkten einzuholen.

Der Vereinsausschuss ist ein beratendes Gremium. Bei möglichen Beschlussfassungen entscheidet die Mehrheit der Stimmen. Bei Stimmgleichheit entscheidet die Mehrheit der Stimmen des Vorstands.

Die in der Satzung festgelegte Kontrollfunktion findet ihren Niederschlag in den hier genannten Sitzungen. Wenn der Vorstand etwaige Missstände nicht beseitigt, können die fünf Mitglieder des Vereinsausschusses die Mitgliederversammlung anrufen. Ein solcher Antrag benötigt vier von fünf Stimmen.

Es wird ein Protokoll erstellt (Schriftführer*in), das den Mitgliedern mit einer Frist von 4 Wochen zugeht. Es enthält:

a) Ort und Zeit der Versammlung

b) die Person der Versammlungsleitung

c) die Zahl der anwesenden Mitglieder

d) die Tagesordnung und die wesentlichen Aussagen dazu

e) die einzelnen Abstimmungsergebnisse und die festgelegte Art der Abstimmung

f) bei Satzungsänderungen den genauen Wortlaut des Beschlusses.